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Channel: Kommentare zu: Kindergeld zurück zahlen obwohl es mir als Einkommen (ALG2) angerechnet wurde?
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Von: Tante Gerti

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Der Erstattungsbetrag läßt sich ja belegen und zusammen mit dem dazugehörigen Schriftwechsel dem FA vorlegen. Dann steht einer Rückerstattung sicher nichts im Wege.


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