Das Kindergeld muß zurückbezahlt werden. Einen Änderungsantrag bei der ARGE machen und sie müssen es dir dann erstatten.
Fraglich ist nur wie du eine eigene Wohnung von der Arge finanziert bekommst, du bist noch keine 25? Das gibt es nur in Sonderfallregelungen. Wg Ausbildungsplatz kann es nicht sein. Wg schlechter Behandlung deiner Eltern dir gegenüber wenn du noch das Kindergeld bekommst, sehe ich auch etwas zweifelhaft. Fraglich bleibt auch ob dein Vater dir gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist und das mit dem Kindergeld verrechnet wird?