Von: Peter K
Die Rückzahlungsforderung ist rechtens – Stelle aber bei der ARGE unter Darlegung des Sachverhaltes einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGBX – Es wäre de facto ungerecht, wenn Dir das Geld vom...
View ArticleVon: Sonja B
Mit dem Schreiben musst du zur Arge gehen. Da man es dir ja von deinen Leistungen abgezogen hat, und die Arge es ja somit “einbehalten” haben, müssen die es auch zurück zahlen. Geh damit einfach mal zu...
View ArticleVon: pitbabba
Dein Vater muß das überzahlte Kindergeld zurück zahlen. Lege diesen Bescheid der Arge vor damit Alg2 für den fraglichen Zeitraum neu berechnet werden kann. Gruß PitBabba
View ArticleVon: Anni
Das Kindergeld muß zurückbezahlt werden. Einen Änderungsantrag bei der ARGE machen und sie müssen es dir dann erstatten. Fraglich ist nur wie du eine eigene Wohnung von der Arge finanziert bekommst, du...
View ArticleVon: Tante Gerti
Der Erstattungsbetrag läßt sich ja belegen und zusammen mit dem dazugehörigen Schriftwechsel dem FA vorlegen. Dann steht einer Rückerstattung sicher nichts im Wege.
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