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Channel: Kommentare zu: Kindergeld zurück zahlen obwohl es mir als Einkommen (ALG2) angerechnet wurde?
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Von: Sonja B

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Mit dem Schreiben musst du zur Arge gehen. Da man es dir ja von deinen Leistungen abgezogen hat, und die Arge es ja somit “einbehalten” haben, müssen die es auch zurück zahlen.

Geh damit einfach mal zu deinem Berater und sprech das durch.

Notfalls kannst du dich auch bei einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen, wer nun diese Beträge zurück zahlen muss. Keine Angst wegen evtl anfallender Anwaltskosten. Du bekommst Beratungskostenbeihilfe.
Du kannst dich also vorher bei einem Anwalt absichern und dann mit deinem Wissen zur Arge gehen. Dann können sie dir jedenfalls nichts falsches erzählen.


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