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Channel: Kommentare zu: Kindergeld zurück zahlen obwohl es mir als Einkommen (ALG2) angerechnet wurde?
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Von: Peter K

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Die Rückzahlungsforderung ist rechtens – Stelle aber bei der ARGE unter Darlegung des Sachverhaltes einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGBX – Es wäre de facto ungerecht, wenn Dir das Geld vom Leistungstransfer zweimal einbehalten würde -


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